Bundesstaatliche Solidarität - Finanzausgleich und Solidarpakt
Der Aufbau Ost braucht eine langfristige und gesicherte finanzielle Perspektive. Der Bund unterstützt die neuen Länder (einschließlich Berlin) beim Abbau der teilungsbedingten Sonderlasten und bei der erforderlichen Schließung der Infrastrukturlücke gegenüber den westdeutschen Ländern. Der 2001 vereinbarte und Anfang 2005 in Kraft getretene Solidarpakt II knüpft nahtlos an den Solidarpakt I (1995 - 2004) an und schafft die finanziellen Grundlagen für den weiteren Aufbau Ost bis zum Jahr 2019.





