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Landesflaggen der ostdeutschen Bundesländer

Unternehmen in den neuen Ländern stärken - Investitionsförderung

Die Investitionsbereitschaft und -fähigkeit von Unternehmen stellt eine wichtige Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze dar. Daher ist und bleibt es Ziel der Wirtschaftspolitik für Ostdeutschland, die Investitionsfähigkeit zu stärken und damit die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu erhöhen.

Investitionszulage

Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes, die in den neuen Ländern investieren, können noch bis Ende 2013 die so genannte I-Zulage als steuerliche Förderung erhalten. Die Beantragung der Zulage ist unbürokratisch und geschieht in der Praxis mit der Abgabe der Steuererklärung. Dies ist ein klarer Vorteil für kleine und kleinste Unternehmen. Die Förderung von Erstinvestitionen im Jahre 2013 beträgt 2,5 Prozent der Investitionssumme. Erfüllt ein Unternehmen die Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich der Satz auf 5 Prozent der Investitionssumme.

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Mit dem Auslaufen der steuerlichen Investitionsförderung über die Investitionszulage Ende 2013 wird die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum zentralen Standbein der nationalen Investitionsförderung für strukturschwache Regionen in Ostdeutschland.

Die GRW unterstützt gewerbliche Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und bei produktionsnahen Dienstleistungen ebenso wie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen. Mit den Zuwendungen sollen Anreize zur Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen für hoch qualifizierte Arbeitnehmer gegeben werden. Infrastrukturförderung und Investitionskostenzuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft ergeben ein komplementäres Angebot für strukturschwache Regionen. Außerdem beteiligt sich die GRW an Länderprogrammen zur Förderung nicht-investiver Unternehmensaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft zu stärken.

Förderung durch die EU-Strukturfonds

Zusätzlich ist eine Förderung mit EU-Mitteln aus den EU-Strukturfonds möglich. Diese erfolgt über die jeweiligen Förderprogramme der Bundesländer bzw. über das Förderprogramm des Bundes.
Auf EU-Ebene wird derzeit die Mittelausstattung der EU-Strukturfonds für die Förderperiode von 2014-2020 verhandelt. Die Bundesregierung setzt sich in den EU-Verhandlungen insbesondere für eine Sicherung der Mittel für strukturschwache Regionen ein. Diese liegen trotz der wirtschaftlichen Erfolge der vergangenen Jahre immer noch zum Großteil in Ostdeutschland.

Weitergehende Informationen zu Investitionszulage, GRW einschließlich aktueller Fördergebietskarte und zur Förderung durch die EU-Strukturfonds finden Sie über die nebenstehenden Links.

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